Wir bringen dich in die Luft! Herzlich Willkommen in unserer Flugschule!

Du willst in die Luft und fliegen lernen, hast aber keine Ahnung, was du dazu brauchst? Du weißt nicht, was das kostet und an wen du dich wenden kannst? Wir haben die Antworten!

WER FLIEGT EIGENTLICH ALLES?

Leute wie du und ich. Privatpiloten bilden den gesellschaftlichen Querschnitt ab: Jugendliche und Senioren, Schüler und Rentner, Beamte und Selbstständige, Handwerker und Akademiker, Frauen und Männer. Eben ganz normale Leute. Die persönlichen Motivationen sind ganz unterschiedlich: Der eine findet seinen Zugang über das Interesse für Technik, der andere über die Liebe zur Natur, ein anderer möchte seine ersten Schritte auf dem Weg zum Berufspiloten unternehmen, wieder andere wollen ihren ganz persönlichen Horizont erweitern, sich einfach den uralten Menschheitstraum vom Fliegen verwirklichen. Was sie alle verbindet, ist die Leidenschaft zum Luftsport, egal welcher Sparte sie angehören: Segelflieger, Ultraleichtflieger oder Motorflieger. Wir bilden eine einmalige, internationale Gemeinschaft mit besonderen Werten und Idealen, denn Luftsport ist Teamsport, in dem einer dem anderen hilft. Die breite Mischung der Mitglieder und die Tatsache, dass mehrere Generationen gemeinsam dasselbe Hobby ausüben, tragen ebenfalls zum Reiz des Luftsports bei. 

Welche Flugscheine kann ich in Giengen machen?

Auf der Irpfel bilden wir Piloten in den Sparten Segelflug, Ultraleicht sowie Motorflug aus. Die Motorflugausbildung untergliedert sich noch einmal in zwei Unterkategorien: den LAPL(A) für Flüge in Deutschland und im europäischen Ausland und den EASA-PPL-A für Flüge weltweit. Später kann man sich in den Bereichen Kunst- (Segel- und Motorflug) sowie Nachtflug (Motorflug) weiterbilden.

Unseren Mitgliedern stehen insgesamt 15 Flugzeuge zur Verfügung, welche alle nach entsprechender Aus- und Weiterbildung genutzt werden können.

Gibt es Altersgrenzen?

Die Ausbildung im Segelflug kann mit 14 Jahren begonnen werden (Scheinerhalt ab 16). Ultraleicht- und Motorfliegen darf man mit 16 Jahren (Scheinerhalt ab 17 Jahren). Obergrenzen gibt es nicht. So mancher Privatpilot erfüllt sich erst deutlich jenseits der 60 seinen Traum vom Fliegen. Es gab auch schon Flugschüler im Alter von 75 Jahren. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern die geistige und körperliche Fitness. 

Bei uns auf der Irpfel sind Jung und Alt willkommen. Foto: Simon Kohn

Welchen Flugschein soll ich machen?

Wenn du dir noch nicht sicher bist, welche Lizenz für dich die richtige ist, dann beraten wir dich gerne.

MIT ODER OHNE MOTOR?

Beides hat seinen Reiz. Segelfliegen ist etwas wetterabhängiger, dafür aber auch deutlich günstiger. Auf der anderen Seite ist die Zeit, die investiert werden muss, auch höher. Segelflieger verbringen häufig deutlich mehr Stunden in der Luft und fliegen dabei durchaus auch große Stecken (von Giengen aus wurden schon fast 1000 km am Stück geflogen). Segelfliegen ist die "sportlichere" Art des Fliegens. Im Motorflug kannst du deine Strecke besser planen. Ein Tagesausflug von Giengen in die Berge oder über ein langes Wochenende an die Nord- oder Ostsee, aber auch kurze Rundflüge über die Schwäbische Alb sind bei gutem Wetter kein Problem. Wichtig hierbei ist: Die überwiegende Mehrheit der Piloten und Flugzeuge sind "Schönwetterflieger". Dies bedeutet, dass wir nicht bei schlechter Sicht oder durch geschlossene Wolkendecken fliegen können und dürfen. Somit brauchen Hobbypiloten für länge geplante Termine immer ein Backup.

ZU ZWEIT ODER ZU VIERT?

Segelflugzeuge gibt es nur mit 1 und 2 Sitzplätzen. Auch die Ultraleichtflugzeuge haben nur 2 Sitzplätze. Sonst steht diese Klasse aber den "richtigen" Motorflugzeugen in nichts nach. Moderne Ultraleichtflugzeuge, wie unsere Aerospool WT9 Dynamic D-MOJN, erreichen im Reiseflug locker 220 km/h. Auch große Distanzen bis zu 800 km können ohne Zwischenstopp geflogen werden. Wer regelmäßig seine Familie mit an Bord nehmen möchte und daher mehr als zwei Sitzplätze benötigt, der landet automatisch im Bereich Motorflug.

IN DEUTSCHLAND, EUROPA ODER GLEICH WELTWEIT?

Die Ultraleicht-Lizenz ist erst einmal eine deutsche Lizenz. Dies bedeutet, dass nur in Deutschland auch nur in Deutschland registrierten Flugzeugen geflogen werden dürfen. Die letzten 15 Jahre hat es in diesem Bereich aber zahlreiche Abkommen mit den Nachbarländern gegeben, sodass Flüge in die Schweiz, Österreich, Italien, Tschechien, Frankreich usw. inzwischen locker machbar sind.

Wie oben schon beschrieben, gibt es im Motorflug die Unterscheidung zwischen dem sogenannten LAPL(A) und dem EASA-PPL-A. Ersterer ist ein Schein. welcher es dir ermöglicht, innerhalb von Deutschland und der EU mit Motorflugzeugen bis zu 4 Personen zu fliegen. Zudem gibt es ein paar Einschränkungen, was die weiteren Möglichkeiten angeht. So kann auf Basis des LAPL(A) keine Nachtflugberechtigung erworben werden. Dafür ist die Ausbildung kostengünstiger. Wir bieten in unserer Flugschule sowohl den LAPL(A) als auch den EASA-PPL-A an.

Kann ich einen Schnupperflug machen?

Aber natürlich. Am besten nimmst du noch heute Kontakt mir uns auf.

Die beiden jungen Männer kommen begeistert von einem Schnupperflug mit unserer Robin DR-400/180 Remo D-ENGB zurück. Foto: Simon Kohn

Was kostet ein Flugschein und wie lange dauert die Ausbildung?

Diese Frage ist pauschal schwer zu beantworten. Es kommt stark auf deine Vorkenntnisse und Lerngeschwindigkeit an. Daher sind die folgenden Zahlen erst einmal nur ganz grobe Richtwerte.

SEGELFLUGSCHEIN

Ein Segelflugschein ist verhältnismäßig günstig. Neben Geld kostet ein Segelflugschein allerdings viel Zeit Da die Ausbildung nur an den Wochenenden, feiertags und in den Fluglagern stattfindet und es einfach Zeit braucht bis die notwendige Übung vorhanden ist, dauert die Ausbildung in der Regel zwischen 2 und 3 Jahren. Die Kosten hierfür belaufen sich für Erwachsene auf ca. EUR 2.000. Für Jungendliche und Studierende haben wir Spezialtarife, sodass sich hier die Kosten im Bereich EUR 1.000 - 1.5000 liegen. Dann kann man noch die Kunstflugberechtigung draufsetzen.

ULTRALEICHTLIZENZ

In der mittleren Preisregion befindet sich die Ultraleichtlizenz. Dies liegt daran, dass da hier mit sparsamen Motoren und günstigem Autobenzin geflogen werden kann. Eine Ausbildung dauert ca. 1-1,5 Jahre. Die Kosten belaufen sich auf ca. EUR 4.000 - 5.000.

MOTORFLUGSCHEIN

Beim Motorflugschein dauert die Ausbildung ca. 1-2 Jahre. Je nach Klassifikation, LAPL(A) oder EASA-PPL-A, entstehen hier Kosten im Umfang von ca. EUR 5.000 - 7.0000. Darauf aufbauend sind weitere Berechtigungen, wie beispielsweise Nachtflug oder Kunstflug, möglich.

Für alle Ausbildungsgänge fallen die Kosten natürlich nicht auf einmal an. Die Abrechnung der geflogenen Flugstunden erfolgt monatlich, sodass sich die Kosten über den gesamten Ausbildungszeitraum verteilen. Im Gegensatz zu gewerblichen Flugschulen arbeiten unsere Fluglehrer ehrenamtlich. Daher ist die Ausbildung in unserem Verein natürlich deutlich günstiger.

GENERELL

Da jeder Mensch individuell lernt und unterschiedlich viel Freizeit aufbringen kann oder möchte, ist auch der Fortschritt der Ausbildung immer eine persönliche Frage. Der eine macht den "Schein" innerhalb eines Jahres, der andere lässt sich eben mehr Zeit. Fliegen ist grundsätzlich für jeden erlernbar, der etwas Zeit und die notwendige Motivation mitbringt. Ein besonderes "Gen" müssen Flugschüler nicht haben. Es ist wie immer im Leben: Der eine bringt Talent mit, der andere schafft es über Fleiß und Disziplin. 

Unser Arcus T beim tiefen Überflug. Foto: Simon Kohn

Flugtauglichkeit - Das Medical

Jeder, der eines unserer Flugzeuge bewegen möchte, benötigt vorab eine Untersuchung bei einem sogenannten Fliegerarzt. Sollte es sich um eine Erstuntersuchung handeln, muss man zuvor auch zum Augenarzt.

ABER WER DARF DENN NUN FLIEGEN?

Im Prinzip jeder, der körperlich einigermaßen gesund ist. Wer über eine normale Konstitution verfügt und keine besonderen Beeinträchtigungen hat, erhält "grünes Licht". Eine Brille ist in aller Regel kein Hindernis. Es gibt nur wenige Erkrankungen, die dann aber tatsächlich ernsterer Natur sind, welche einem den Weg ins Cockpit versperren. Dies ist zu respektieren um die allgemeine Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Wir empfehlen, die augenärztliche und fliegerärztliche Untersuchung vor Beginn der Ausbildung durchführen zu lassen.

Foto: Sky Motion Team

DREI KLASSEN VON TAUGLICHKEIT

Klasse 1 ist für Berufspiloten (für uns in Giengen nicht relevant), Klasse 2 für Privatpiloten (Voraussetzung für die Tätigkeit als Segelflieger, Ultraleichtpilot und im Motorflug nach EASA-PPL-A) und schließlich gibt es für LAPL(A) Piloten eine eigene Klasse. Bei einem Klasse 2 Medical muss man bis zur Vollendung des 40. Lebensjahre alle 60 Monate, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres alle 24 Monate und ab 50 Jahre jedes Jahr die Tauglichkeit erneut überprüfen lassen. Strebt man den Erwerb einen LAPL(A) an, ist die Tauglichkeit bis zum 40. Geburtstag 60 Monate und danach 24 Monate gültig.

Eine generelle Altersgrenze für Piloten gibt es nicht. Es ist lediglich der vorgefundene Gesundheitszustand entscheidend. Die Kosten für die Untersuchungen werden gewöhnlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Roger - Das Sprechfunkzeugnis

EIN SPRECHFUNKZEUGNIS - WAS IST DAS?

Wer fliegen möchte, muss auch funken können. Deshalb muss man auf dem Weg zum Segelflieger oder Motorflieger ein sogenanntes Sprechfunkzeugnis erwerben. Für Ultraleichtpiloten ist, solange sie sich nicht in gewissen Lufträumen bewegen, kein Sprechfunkzeugnis vorgeschrieben. Da ein professioneller Funkverkehr aber das Aushängeschild eines jeden Piloten darstellt, empfehlen wir auch unseren UL-Flugschülern dringend diese Maßnahme.

Beim Sprechfunkverkehr gibt es bestimmte Vorgaben, sogenannte Sprechgruppen, welche erlernt werden müssen. Foto: Simon Kohn

3 ARTEN VON SPRECHFUNKZEUGNISSEN

BZF II (Beschränkte gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II)

Das BZF II berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum. Für nationale Flüge ist es das Mittel der Wahl. Man darf damit auch einen Verkehrsflughafen, wie z.B. Stuttgart, anfliegen und einen freigabepflichtigen Luftraum durchfliegen.

BZF I (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I

Das BZF I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache. Bei Flügen ins Ausland ist es Pflicht.

Für Flüge nach Instrumentenflugregeln und für Berufspiloten ist das AZF vorgeschrieben.

DIE SPRECHFUNKAUSBILDUNG

In der Flugschule der Fliegergruppe Giengen/Brenz kann das BZF II und das BZF I erworben werden. Der Unterricht findet in der Regel im Winterhalbjahr statt, manchmal auch zusammen mit den umliegenden Flugsportvereinen. Als Zeitaufwand sollte von 8 Abende à 3 Stunden ausgegangen werden. Abschließend legt man bei der Bundesnetzagentur in Reutlingen eine theoretische und praktische Prüfung ab.